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Gründungsberatung für Erfahrene ab 50.
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Empfehlungen an Politik, Finanzierer, Träger und Berater

In insgesamt 5 Arbeitsgruppen wurden gemeinsam am zweiten Tag der Göttinger Fachtagung Handlungsempfehlungen entwickelt. Die Forderungen richten sich an Beraterinnen und Berater, Kreditinstitute und Förderbanken, Träger der Leistungen (Agentur für Arbeit, ARGEn und Optierer) und die Politik als gesetzgebende Instanz. Nachfolgend ein Auszug der formulierten Ergebnisse:

Politik
  • Langfristige Stützung des Gründungsklimas z.B. durch praxisnahe Schulprojekte
  • Langfristige Förderprogramme über mehrere Jahre (Planungs- und Rechtssicherheit)
  • Gleiche Förderinstrumente SGB II / SGB III
  • Flexibilität und Experimentierfähigkeit in den Regionen erhalten und mit bundesweiten Systemen der Evaluierung und des Informationsaustausches (zu good-practice) kombinieren
  • Anpassung des Verfahrens Existenzgründung im SGB II

Kreditinstitute / Förderbanken / Regionalfonds
  • Niedrige Einstiegsbarrieren für Mikrodarlehen
  • Finanzierung unabhängig von der Bonität

Beraterinnen & Berater
  • Längere Begleitung und Beratung nach der Gründung
  • Mehr Verantwortung und bessere Ausbildung der Berater
  • Zielgruppenspezifische Beratung und Qualifizierung in der Vorbereitung
  • Einheitliche Qualitätsstandards, die zu Transparenz für den Beratungskunden führen
  • Authentizität und hohe Empathie plus Neugier sind unabdingbar und sollten im Beratungsprozess immer vorhanden sein.
  • Berater sollten ihre eigenen Grenzen akzeptieren
  • Qualifikation der Berater
  • Eigene Qualitätsmaßstäbe entwickeln und danach arbeiten ( in Bezug auf Ältere)
  • Beachtung der psychosozialen Problemlage
  • Coaching zur Persönlichkeitsentwicklung (Mut, -Selbstbewußtsein und Ziele)
  • Heranführen an die Selbständigkeit
  • Flexibilität

Träger der Leistungen
  • Individuelle Anwendungsmöglichkeiten von Finanzierungs- und Förderinstrumenten erweitern
  • All-in-one Lösung (Entscheidung und Beratung in einer Hand)
  • Betriebswirtschaftliche Begleitung: Zu definierende Zeitkorridore mit Zielvereinbarung, Betreuung durch eine Person
  • Betriebswirtschaftliche Bewertung: betriebswirtschaftliche anstatt leistungsrechtliche Betrachtung, Investitionen aus den Umsätzen
  • Anschubfinanzierung/ Darlehen: Anschubfinanzierung mit Mikrodarlehen aus dem Integrationsbudget gem. SGB II
  • Zuschuss – z. B Einstiegsgeld – sollte im Einzelfall ergänzend gewährt werden
  • Kostenträger: Maßnahmen und Programme nicht zu eng ausgestalten (Alter, Geschlecht, Region, ALG I + II)
  • Förderinstrumente offensiver nutzen
  • Maßnahmeträger: Flexible Maßnahmeanpassung nach ersten Erfahrungen. Zielorientierung ist wichtig

Die eindeutige Zuordnung der Forderung an einen Adressaten ist nicht in allen Fällen möglich. Obwohl sich die ein oder andere Empfehlung an verschiedene Personenkreise bzw. Institutionen richtet, ist aus Gründen der Transparenz auf Mehrfachzuordnungen verzichtet worden.